Mitgliedsbeiträge an Vereine: wann sind sie steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich kann ein Mitglied Beiträge an einen gemeinnützigen Verein wie eine Spende von der Steuer absetzen (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Für Vereine mit bestimmten Zwecken gilt aber eine Ausnahme, und die betrifft viele Vereine in Deutschland, allen voran die Sportvereine.
Die Ausnahme: § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die einen dieser Zwecke fördern:
- den Sport (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
- kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
- Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO)
- die Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO: Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Fastnacht und Fasching, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Freifunk, Modellflug und Hundesport
- Zwecke, die nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO für gemeinnützig erklärt wurden, weil sie einem der oben genannten entsprechen
Fördert der Verein einen dieser Zwecke neben anderen, sind die Mitgliedsbeiträge in der Regel ebenfalls nicht abziehbar. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Finanzamt.
Wo Beiträge absetzbar sind
Typische Beispiele sind Fördervereine von Schulen und Kindergärten (Erziehung und Bildung), Vereine für Tier-, Natur- oder Umweltschutz, Jugendhilfe, Feuerwehr-Fördervereine oder Kunst und Kultur, solange nicht die Freizeitgestaltung im Vordergrund steht.
Was das für die Zuwendungsbestätigung bedeutet
- Beiträge nicht abziehbar: Der Verein darf Mitgliedsbeiträge nicht bestätigen. Auf jeder Bestätigung über Spenden kreuzt er an: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.“ Spenden an einen Sportverein bleiben absetzbar.
- Beiträge abziehbar: Der Verein kann Beiträge bestätigen, einzeln oder zusammen mit Spenden in einer Sammelbestätigung; in der Anlage steht bei jeder Zahlung, ob es eine Geldzuwendung oder ein Mitgliedsbeitrag ist.
Der Kassenwart-Helfer fragt die Zwecke Ihres Vereins ab, kreuzt den Satz bei nicht abziehbaren Beiträgen automatisch an und lässt Mitgliedsbeiträge dann nicht auf die Bestätigung.
Stand: November 2026. Dieser Text erklärt die Regeln, er ersetzt keine Steuerberatung.