Kassenwart-Helfer

Mitgliedsbeiträge an Vereine: wann sind sie steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich kann ein Mitglied Beiträge an einen gemeinnützigen Verein wie eine Spende von der Steuer absetzen (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Für Vereine mit bestimmten Zwecken gilt aber eine Ausnahme, und die betrifft viele Vereine in Deutschland, allen voran die Sportvereine.

Die Ausnahme: § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG

Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die einen dieser Zwecke fördern:

Fördert der Verein einen dieser Zwecke neben anderen, sind die Mitgliedsbeiträge in der Regel ebenfalls nicht abziehbar. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Finanzamt.

Wo Beiträge absetzbar sind

Typische Beispiele sind Fördervereine von Schulen und Kindergärten (Erziehung und Bildung), Vereine für Tier-, Natur- oder Umweltschutz, Jugendhilfe, Feuerwehr-Fördervereine oder Kunst und Kultur, solange nicht die Freizeitgestaltung im Vordergrund steht.

Was das für die Zuwendungsbestätigung bedeutet

Der Kassenwart-Helfer fragt die Zwecke Ihres Vereins ab, kreuzt den Satz bei nicht abziehbaren Beiträgen automatisch an und lässt Mitgliedsbeiträge dann nicht auf die Bestätigung.

Stand: November 2026. Dieser Text erklärt die Regeln, er ersetzt keine Steuerberatung.